Kosten für Rechtsanwalt in Ingolstadt

Kosten und Gebühren

Eine wichtige Frage für Mandanten ist üblicherweise diejenige nach den Kosten, die für die Verteidigung entstehen. Eine pauschale Antwort ist naturgemäß hier nicht möglich, da die Kosten letztlich vom konkreten Einzelfall abhängig sind. Grundsätzlich richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit in Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bei besonders umfangreichen und/oder komplizierten Verfahren – etwa aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht – kann es notwendig sein, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

Näheres zum Thema RVG und Vergütungsvereinbarung finden Sie hier.

Im Bereich des Verkehrsstrafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts können die Rechtsanwaltskosten unter Umständen auch von einer Rechtsschutzversicherung – soweit vorhanden – übernommen werden.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (etwa bei Haftsachen oder einer entsprechend hohen Straferwartung) besteht auch die Möglichkeit, dass Rechtsanwalt Dr. Gragert als Pflichtverteidiger tätig wird, was in Bezug auf die Kosten bedeutet, dass diese – zumindest vorläufig – von der Staatskasse übernommen werden.

Zögern Sie nicht, auch das Thema Kosten offen anzusprechen, in aller Regel wird sich eine Möglichkeit finden – etwa über eine Ratenzahlungsvereinbarung – das Thema Kosten zu beidseitiger Zufriedenheit zu lösen.